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Verschlechterung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 9 Sa 310/07 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Versorgungsordnung, Verschlechterung
Stichwort:Verschlechterung
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 9 Sa 310/07



HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 Sa 1929/06 vom 06.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Verschlechterung, Beihilfeanspruch, Betriebsrentner, Betriebsvereinbarung, Freifahrtberechtigung, Ausgliederung, Verkehrsbetrieb, Jeweiligkeitsklausel
Stichwort:Verschlechterung
Leitsatz:Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner identisch waren.

Freifahrtberechtigung für Betriebsrentner ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung. 5 Jahre nach Ausgliederung des Betriebsteils "Verkehr" aus dem Unternehmen kann nicht Beteiligung an Kosten einer Jahresfahrkarte in Höhe von 30% von Betriebsrentnern - nicht von den aktiven Arbeitnehmern -verlangt werden, wenn diese nach Ausgliederung zunächst 2 Jahre lang kostenlos befördert wurden und danach kostenfrei eine beschränkte Jahresfahrkarte erhielten.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1929/06

HESSISCHES-LAG – Urteil, 18/16 Sa 340/06 vom 27.11.2006

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:personenbedingte Kündigung, Unmöglichkeit, Arbeitsleistung, Gesundheitszustand, Verschlechterung
Stichwort:Verschlechterung
Leitsatz:Keine Unmöglichkeit der Leistungserbringung bei Vorliegen lediglich der Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei tatsächlicher Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18/16 Sa 340/06

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 323/05 vom 06.10.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB, BetrVG
Schlagworte:Leistungsbonus, Verschlechterung
Stichwort:Verschlechterung
Leitsatz:1. Ein unzulässiger Eingriff in entstandene Rechte oder rechtlich geschützte Anwartschaften liegt nicht vor, wenn eine in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Regelung über die Gewährung eines Leistungsbonus durch eine spätere Betriebsvereinbarung verschlechtert wird (Einführung eines Multiplikationsfaktors 0,5), solange im Zeitpunkt des Inkrafttretens der verschlechternden Betriebsvereinbarung noch nicht alle Voraussetzungen für die Gewährung des Leistungsbonus erfüllt sind.

2. Ist für die Bemessung des Bonus die Feststellung des Grades der Erreichung von Jahreszielen maßgebend, entsteht im Verlauf des betreffenden Jahres keine rechtlich geschützte Anwartschaft bzw. keine rechtlich geschützte Vertrauensposition des Arbeitnehmers dahin, dass er einen zeitanteilig errechneten Bonus erhalten werde. Insoweit kann nicht von einem bereits durch Erbringung entsprechender Zielerreichungs-Bemühungen erdienten Teil des Rechts gesprochen werden.

3. Somit gilt in solchen Fällen das Ablösungsprinzip. Eine unzulässige echte oder unechte Rückwirkung liegt nicht vor.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 323/05


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