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Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 3 ABR 43/02 vom 17.06.2003

Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB, TVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
Stichwort:Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung
Leitsatz:1. Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten iSd. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG gehört auch der Streit darüber, ob eine Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung wirksam abgelöst worden ist.

2. Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42) zwischen einem durch Gesamtzusage begründeten Versorgungswerk, das durch Widerruf für neu in den Betrieb eintretende Mitarbeiter geschlossen worden war, und einer geänderten Vorsorgungsordnung, die wieder für alle Mitarbeiter geöffnet ist, kann nicht ohne weiteres in der Weise vorgenommen werden, daß dem Aufwand für das geschlossene Versorgungswerk mit der naturgemäß sinkenden Zahl von Versorgungsberechtigten der Aufwand gegenübergestellt wird, der auf unbestimmte Zeit für das wieder geöffnete Versorgungswerk aufzubringen ist.
Volltext: BAG - Beschluss, 3 ABR 43/02




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