JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > verschärfte
| Rechtsgebiete: | LSA-GO |
| Schlagworte: | Betätigung, wirtschaftliche, Drittschutz, Fitness-Studio, Gemeinde, Gemeindewirtschaft, Individualinteressen, Konkurrenten, private, Privatwirtschaft, Schutzzweck, Subsidiaritätsklausel, verschärfte, Wettbewerb, Wortlaut |
| Stichwort: | verschärfte |
| Leitsatz: | Die sog. verschärfte Subsidiaritätsklausel (§ 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO LSA) dient ihrem Wortlaut und ihrem erkennbaren Schutzzweck nach neben dem öffentlichen, allgemeinen Interesse (an einer wirtschaftlichen Haushaltsführung der Kommunen ohne überhöhte Risiken durch unternehmerische Experimente) nicht auch dem Schutz von Individualinteressen privater Wettbewerber. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 146/05 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BGB |
| Schlagworte: | Anrechnung von Versorgungsbezügen, Bereicherung, Haftung, verschärfte, Rückforderung |
| Stichwort: | verschärfte |
| Leitsatz: | Die Festsetzung eines Witwengeldes unter Berücksichtigung einer Anrechnung nach § 53 BeamtVG wegen des gleichzeitigen Erhalts von Dienstbezügen steht neben dem ausdrücklichen Vorbehalt in dem maßgeblichen Festsetzungsbescheid unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt späterer Veränderung der Bezüge (hier: Erhalt eigener Versorgung und dadurch bedingte Maßgeblichkeit der Anrechnungsvorschrift des § 54 BeamtVG). Bei einer durch Nichtanwendung des § 54 BeamtVG bedingten Überzahlung haftet der Empfänger deshalb verschärft (§§ 52 Abs. 2 BeamtVG, 820 Abs. 1 (analog), 818 Abs. 4 BGB). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 105/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kindestunterhalt - Haftung, verschärfte - Regelbetrag - Mindestunterhalt |
| Stichwort: | verschärfte |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Die Höhe des Mindestunterhalts ergibt sich seit der Neufassung des § 1612 a BGB nicht mehr aus der RegelbetragsVO. Unter Heranziehung des nach dem Sozialhilfebedarfs ermittelten Existenzminimums kann der Mindestunterhalt der Tabellengruppe entnommen werden, die betragsmäßig diesem Existenzminimum nahekommt. Dies ist nach der derzeit verwendeten Düsseldorfer Tabelle - altersabhängig - die Gruppe 4 bis 5. 2. Bis zu diesem so bestimmten Mindestunterhalt ist weiterhin der Nachweis eines entsprechenden Bedarfs durch das Kind entbehrlich. Für diesen Mindestunterhalt haftet der unterhaltspflichtige Elternteil verschärft. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRÜCKEN - Urteil, 5 UF 21/99 | |
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