JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versagungsgrund.
| Rechtsgebiete: | GewO, StGB |
| Schlagworte: | Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Gewinnspielgerät, Glücksspiel, Krangreiferspiel, unangemessen hohe Verluste, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Versagungsgrund. |
| Stichwort: | Versagungsgrund. |
| Leitsatz: | 1. Ob bei einem "anderen Spiel" im Sinne des § 33 d GewO die Gefahr besteht, dass der Spieler unangemessene Verluste in kurzer Zeit erleidet (§ 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO), ist in Orientierung an die bei gleichzeitigem Bespielen zweier Geldgewinnspiele im Sinne des § 33 c GewO möglichen Verluste zu ermitteln. Eine Verlustgefahr in der Größenordnung von 100 DM bzw. 50 ¤ pro Stunde ist gegenwärtig nicht unangemessen hoch. 2. Ein Spielgerät (Automat) ohne Zufallsgenerator mit Geldgewinnmöglichkeit (hier ein Krangreiferspiel) ist dann ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB und damit nach § 33 h Nr. 3 GewO nicht gestattungsfähig, wenn der Durchschnitt der Spieler nicht in mehr als 50 v.H. der nicht als Turnier veranstalteten Spiele einen Spielerfolg erzielt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 1.01 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, EWG-Türkei |
| Schlagworte: | Arbeitsplatz, Aussetzung der Entscheidung, Assoziationsratsbeschluß, Aufenthaltserlaubnis, befristete -, unbefristete -, Ausweisungsgrund, Besitz der Aufenthaltserlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt, ordnungsgemäße Beschäftigung, rückwirkende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, Stellenangebot, Straftat, Versagungsgrund. |
| Stichwort: | Versagungsgrund. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 AuslG gegeben sind, kann ein Ausländer die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auch mit Wirkung von einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt an beanspruchen, wenn er hieran ein schutzwürdiges Interesse hat. 2. Der Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ist die Zeit gleichzustellen, für die der Ausländer rückwirkend die befristete Verlängerung seiner bisherigen Aufenthaltserlaubnis beanspruchen kann. 3. Die Aussetzung der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 67 Abs. 2 AuslG wegen des Verdachts einer Straftat führt als solche nicht zum Verlust aufenthaltsrechtlicher Ansprüche während des Zeitraums der Aussetzung. Urteil des 1. Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 14.97 - I. VG Ansbach vom 21.03.1996 - Az.: VG 5 K 95.1033 - II. VGH München vom 13.08.1996 - Az.: VGH 10 B 96.1695 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 14.97 | |
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