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Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 142/05 vom 08.11.2005

Rechtsgebiete:WEG, ZPO
Schlagworte:Wohnungseigentum, Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
Stichwort:Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen eines "wichtigen Grundes" i.S.v. § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG für die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung.

2. Im Falle der Verpflichtung des Zustimmungsberechtigten zur Abgabe der Zustimmungserklärung im gerichtlichen Verfahren nach § 43 WEG gilt die Erklärung mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung nach § 894 ZPO als abgegeben.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 142/05




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