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Versäumung der Klagefrist

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 172/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, Nds. VwZG, VwGO, VwVfG, VwZG
Schlagworte:Bekanntgabe, Bevollmächtigter, Geschäftsunfähigkeit, Handlungsunfähigkeit, Rechtsmittelfrist, Versäumung der Klagefrist, Verwaltungsakt, Vollmacht, schriftlich, Zustellung, Zustellungsempfänger, Wechsel
Stichwort:Versäumung der Klagefrist
Leitsatz:Legt der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht im Verwaltungsverfahren nicht vor, ist die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an den Betroffenen persönlich in der Regel wirksam und setzt die Rechtsmittelfrist in Lauf. Etwas anderes gilt dann, wenn die Behörde den Zustellungsempfänger während des Verfahrens willkürlich wechselt.

Wer behauptet, dass ein Verwaltungsakt ihm wegen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit nicht wirksam bekanntgegeben worden sei, trägt hierfür die materielle Beweislast.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 172/07



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 26/05 vom 30.03.2005

Rechtsgebiete:KSchG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Versäumung der Klagefrist
Stichwort:Versäumung der Klagefrist
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 Sa 26/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 16 Sa 1723/04 vom 15.02.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Versäumung der Klagefrist, Parteiberichtigung
Stichwort:Versäumung der Klagefrist
Leitsatz:Wird innerhalb der Frist des § 4 KSchG ein tatsächlich existierendes Unternehmen verklagt, das nicht Arbeitgeber des Klägers ist, und werden Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben), aus denen der wahre Arbeitgeber zu ersehen ist, erst nach Fristablauf nachgereicht, führt eine später vorgenommene Parteiberichtigung nicht zur Rechtzeitigkeit der Klage.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 16 Sa 1723/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 37.00 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, SG, WBO
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen Soldaten, Versäumung der Klagefrist, Auslegung der Klageschrift, fehlgeleitete Klageschrift, keine Begründung der Rechtshängigkeit durch fehlgeleitete Klageschrift, Verschulden an Fehlleitung der Klageschrift, Verschulden des Prozessvertreters.
Stichwort:Versäumung der Klagefrist
Leitsatz:In so genannten Verwaltungsangelegenheiten eines Soldaten endet die Zuständigkeit der Truppenverwaltung mit der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses.

Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.00


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