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Versäumnisurteil im Berufungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 623/03 vom 18.08.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Versäumnisurteil im Berufungsverfahren
Stichwort:Versäumnisurteil im Berufungsverfahren
Leitsatz:Gemäß § 539 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen, wenn der Berufungsbeklagte nicht erscheint und der Berufungskläger gegen ihn ein Versäumnisurteil beantragt. Soweit es der Berufungsantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen. Andernfalls ist die Berufung zurückzuweisen. Umstände, die für die Unrichtigkeit des Vorbringens des Berufungsklägers sprechen könnten, sind nicht zu berücksichtigen.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 623/03




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