JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Versäumnisurteil
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Dringlichkeitsvermutung, Widerlegung, Versäumnisurteil, einstweilige Verfügung |
| Stichwort: | Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG kann auch dadurch widerlegt sein, dass sich die in erster Instanz erfolgreiche Verfügungsklägerin auf den mit der Terminierung erfolgten Hinweis des Berufungsgerichts auf Bedenken hinsichtlich ihrer Aktivlegitimation zur Vermeidung eines - ihre erwirkte einstweilige Verfügung aufhebenden - Endurteils in die Säumnis flüchtet. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 205/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Titelmissbrauch, nachlässige Prozessführung, Versäumnisurteil |
| Stichwort: | Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Es bleibt offen, ob die Präklusionsfrist des § 767 Abs.2 ZPO dann nicht eingreift, wenn die durch Versäumnisurteil titulierte Forderung in Kenntnis der Titulierung vor Ablauf der Einspruchsfrist erfüllt wird (so: OLG Hamm 18. Mai 1999 NJW-RR 2000,659). Jedenfalls dann ist der Schuldner mit dem Erfüllungseinwand präkludiert, wenn er innerhalb der Einspruchsfrist, aber ohne Kenntnis von dem ergangenen Versäumnisurteil die Forderung erfüllt. Die Ausnutzung eines objektiv unrichtigen rechtskräftigen Vollstreckungstitels kann nicht über § 826 BGB korrigiert werden, wenn der Erlass des Titels auf nachlässiger Prozessführung beruht. Nachlässige Prozessführung kann vorliegen, wenn ein Versäumnisurteil auf Zahlung gegen die beklagte Partei ergeht, das im Zeitpunkt seines Erlasses richtig war, der Beklagte innerhalb der Einspruchsfrist, jedoch vor Kenntnis von dem ergangenen Versäumnisurteil, Zahlungen leistet und gegen das Versäumnisurteil keinen Einspruch einlegt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 839/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | PKH, Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung, Versäumnisurteil, Einspruch |
| Stichwort: | Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob Prozesskostenhilfe auch dann gewährt werden kann, wenn der Antragsteller gegen ein Versäumnisurteil keinen Einspruch eingelegt hat und nach Gewährung der Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung gegen die versäumte Einspruchsfrist beantragt werden soll. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Versäumnisurteil |
| Stichwort: | Versäumnisurteil |
| Leitsatz: | Trotz eines objektiven Hindernisses beim Gericht zu erscheinen, liegt eine unverschuldete Säumnis nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch eine Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn, eine solche Mitteilung war der Partei nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 (2) Sa 309/06 | |
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