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Verrechnungslage

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OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 19/05 vom 24.11.2005

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Verrechnung, Verrechnungslage, Vergütung, Bau-ARGE, Insolvenz, Anfechtbarkeit, Gesellschafter
Stichwort:Verrechnungslage
Leitsatz:1. Der Gesellschafter einer Bau-ARGE, der an diese entsprechend seiner gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung in der Zeit zwischen Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter Leistungen erbringt (hier: fortgesetzte Bereitstellung von Personal, Geräten, Baumaterial), erbringt damit Beiträge oder beitragsähnliche Leistungen. Die hierauf beruhenden Vergütungsansprüche sind grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht gesondert gelten zu machen.

2. Abweichendes gilt, wenn der andere ARGE-Gesellschafter die Verrechnungslage in nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbarer Weise herbeigeführt hat.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 19/05




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