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Verrechnungsbestimmung nach Leistung/Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 97/02 vom 25.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Schlagworte:Verrechnungsbestimmung nach Leistung/Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter
Stichwort:Verrechnungsbestimmung nach Leistung/Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter
Leitsatz:1. Erbringt der Schuldner eines Provisionsanspruchs eine Abschlagszahlung und behält er sich dabei vor, diese mit einer der nächsten Abrechnungen zu verrechnen, so liegt darin das vom Gläubiger durch Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommene Angebot auf Abschluss eines Vertrages, mit dem der Schuldner ermächtigt wird, erst nach Leistung eine Verrechnungsbestimmung zu treffen.

2. Die Verfolgung einer Widerklage durch den Insolvenzverwalter betrifft einen Aktivprozess. Er ist in seiner Gesamtheit aufzunehmen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 97/02




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