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Verrechnung der Abwasserabgabe

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 70.99 vom 31.05.1999

Rechtsgebiete:AbwAG 1991
Schlagworte:Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage.
Stichwort:Verrechnung der Abwasserabgabe
Leitsatz:Leitsatz:

Wird das Abwasser vorhandener Einleitungen in eine bereits in Betrieb genommenen nicht erweiterte Abwasserbehandlungsanlage übergeleitet, können Aufwendungen für die Errichtung der Anlage in keinem Fall gemäß § 10 Abs. 3 AbwAG mit der für die vorhandene Einleitung geschuldeten Abgabe verrechnet werden.

Beschluß des 8. Senats vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 -

I. VG Minden vom 27.05.1994 - Az.: VG 8 K 629/94 -
II. OVG Münster vom 18.12.1998 - Az.: OVG 9 A 3483/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 70.99




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