JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verpflichtungsklage
| Rechtsgebiete: | VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) |
| Stichwort: | Verpflichtungsklage |
| Leitsatz: | Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254 | |
| Rechtsgebiete: | BayBO, BauGB |
| Schlagworte: | Megalight-Wechselwerbeanlage auf Bahngelände, Verfahrenswahlrecht, Prüfprogramm, Fachplanungsvorbehalt, Verunstaltungsverbot, Sachbescheidungsinteresse |
| Stichwort: | Verpflichtungsklage |
| Leitsatz: | Die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben ihrer Ansicht nach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfende (bauordnungsrechtliche) Vorschriften entgegenstehen (Bestätigung von BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 BayVBl. 2009, 507). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 2 BV 08.2465 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPÜG, GVG |
| Schlagworte: | Verweisung, Arbeitsrecht, Verpflichtungsklage |
| Stichwort: | Verpflichtungsklage |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 E 42/09 | |
| Rechtsgebiete: | AO, KStG 2002, EStG 2002 |
| Schlagworte: | Festschreibung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos - Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rechtsmittel bei verweigerter Zustimmung zu geänderter Kapitalertragsteueranmeldung |
| Stichwort: | Verpflichtungsklage |
| Leitsatz: | Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos wird nur dann gemäß § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG 2002 festgeschrieben, wenn mindestens einem Anteilseigner eine Bescheinigung i.S. von § 27 Abs. 3 KStG 2002 ausgehändigt wurde. Eine Festschreibung tritt nicht ein, wenn den Anteilseignern solche Bescheinigungen nicht erteilt wurden, weil die Kapitalgesellschaft irrtümlich davon ausging, es sei ausreichender ausschüttbarer Gewinn vorhanden. |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 10/09 | |
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