JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verpflichtungserklärung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG, BSHG, HGO |
| Schlagworte: | Ausländer, Krankenhausbehandlung, Lebensunterhalt, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | Verpflichtungserklärung |
| Leitsatz: | Auch in Krankenhäusern öffentlicher Träger erfolgt die Behandlung und Versorgung nicht gesetzlich versicherter Patienten in der Regel auf der Grundlage eines privatrechtlichen Behandlungsvertrages; deshalb können die angefallenen Behandlungskosten nicht hoheitlich durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden. Die Kosten für den Betrieb des Krankenhauses wie z. B. das Bereithalten der technischen Einrichtungen und des medizinischen Personals sind keine öffentlichen Mittel zur Versorgung eines konkreten Patienten. Deshalb zählen sie auch nicht zu den erstattungsfähigen öffentlichen Mitteln für den Lebensunterhalt eines Ausländers nach § 68 Abs. 1 AufenthG. Auch wenn der Träger des Krankenhauses und der Träger der Sozialhilfe identisch sind, kann in der Krankenhausbehandlung nicht inzident die Bewilligung von Krankenhilfe nach dem BSHG gesehen werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 2400/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, ROG, BBergG, ThürBO, ThLPlG, RROP-Ostthüringen |
| Schlagworte: | Verwaltungsverfahren, Bauvorlagen, Änderung, Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Windfarm, Einwirkungsbereich, Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Vorbescheid, Übergangsvorschrift, Übergangsregelung, Windkraftanlage, Windenergieanlage, privilegiert, Außenbereich, öffentliche Belange, Landschaftsbild, Verunstaltung, natürliche Eigenart, Erholungswert, Naturschutz, Radaranlage, schädliche Umwelteinwirkungen, raumbedeutsam, Ziel der Raumordnung, Vorranggebiet, Rohstoffsicherung, Rohstoffgewinnung, Bergaufsicht, Windenergie, Ausweisung an anderer Stelle, Vorbehaltsgebiet, Konzentration, Konzentrationswirkung, Ausschlusswirkung, Eignungsgebiet, Ausnahme, Ausnahmefall, Planungskonzept, planerische Konzeption, atypischer Fall, Abwägung, Abwägungsgebot, Verhinderungsplanung, Fehler, Abwägungsvorgang, Abwägungsergebnis, Einfluss, Standortgutachten, Taburaum, Restiktionsraum, Gunstraum, Anhörungsentwurf, Offenlegungsentwurf, Wunsch, Gemeinde, Einvernehmen, Antrag, Planungsversammlung, Konsensprinzip, Partikularinteresse, künftiges Planungsziel, unbenannter öffentlicher Belang, Verpflichtungserklärung |
| Stichwort: | Verpflichtungserklärung |
| Leitsatz: | 1. Eine Konzentrationsplanung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den Anforderungen des Abwägungsgebots genügt und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substantieller Weise Raum schafft. Dabei dürfen Vorbehaltsgebiete im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG in der Bilanz von Positiv- und Negativflächen nicht als Positivausweisung gewertet werden (wie BVerwG, Urteil vom 13.03.2003 -4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33). Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn sich in den Vorbehaltsgebieten bereits genehmigte Windenergieanlagen befinden. 2. Geht der Plangeber davon aus, er gebe der Windkraft auch durch die Ausweisung entsprechender Vorbehaltsgebiete substantiell Raum, ist dies abwägungsfehlerhaft. 3. Der Plangeber darf sich bei der Auswahl der Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Regionalen Raumordnungsplan nicht allein an den Wünschen der betroffenen Gemeinden orientieren. Insbesondere darf er die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete nicht davon abhängig machen, dass die betroffenen Gemeinden hierzu ihr "Einvernehmen" erteilen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 304/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG |
| Schlagworte: | Abschiebungshaft, Abschiebungskosten, Erstattung, Bundeseinheitliches Formular, Ermessenserwägungen, atypischer Fall, Finanzielle Leistungsfähigkeit, Haftung für den Lebensunterhalt, Hinreichende Bestimmtheit, Leistungsbescheid, Verpflichtungserklärung, Visum |
| Stichwort: | Verpflichtungserklärung |
| Leitsatz: | Es ist zulässig, die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt nach § 84 AuslG (jetzt § 68 AufenthG) mit der Verpflichtung zur Übernahme der Ausreisekosten nach §§ 82 Abs. 2 und 83 Abs. 1 AuslG (jetzt §§ 66 Abs. 2 und 67 Abs. 1 AufenthG) zu verbinden. Eine derartige Verpflichtungserklärung (vgl. das bundesweit verwendete Formular mit der Artikel-Nr. 10150 der Bundesdruckerei) muss aber hinreichend bestimmt sein (hier verneint). Die zuständige Ausländerbehörde hat bei atypischen Gegebenheiten bereits im Stadium des Heranziehungsverfahrens Ermessenserwägungen darüber anzustellen, ob und in welchem Umfang der Verpflichtungsgeber in Anspruch genommen werden soll. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LC 88/06 | |
| Rechtsgebiete: | EWS, HGO |
| Schlagworte: | Arglist, Existenzgefährdung, schwebende Unwirksamkeit, Stundung, Treu und Glauben, Verpflichtungserklärung, Vertretungsregelung, Vorausverzicht, Zusicherung |
| Stichwort: | Verpflichtungserklärung |
| Leitsatz: | Zur Auslegung einer Vereinbarung, mit der für einen künftigen Abwasserbeitrag die Zahlungspflicht hinausgeschoben werden soll. Zum Einwand der Treuwidrigkeit, wenn sich eine Gemeinde auf die schwebende Unwirksamkeit einer gegen § 71 Abs. 2 HGO verstoßenden Verpflichtungserklärung beruft. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2648/06 | |
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