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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Voraussetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme. 

Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Voraussetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.02 vom 13.03.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe, Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bei Bestattungskosten, Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Voraussetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme.
Stichwort:Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten als Voraussetzung des Anspruchs auf Kostenübernahme.
Leitsatz:Träger des Anspruchs auf Kostenübernahme nach § 15 BSHG ist derjenige, der verpflichtet ist, die Bestattungskosten zu tragen (wie BVerwGE 105, 51 <54> und BVerwGE 114, 57 <58>).

Wer die Durchführung der Bestattung aus dem Gefühl sittlicher Verpflichtung, aber ohne Rechtspflicht übernimmt, ist nicht "Verpflichteter" im Sinne des § 15 BSHG (im Anschluss an BVerwGE 116, 287).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.02




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