JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AuslG |
| Schlagworte: | Voraussetzungen eines im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stehenden Widerrufs einer Asylanerkennung oder Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 2a S. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung |
| Stichwort: | Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung |
| Leitsatz: | Der Widerruf einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung steht erst dann nach § 73 Abs. 2a Satz 4 AsylVfG im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wenn dieses zuvor in dem seit dem 1. Januar 2005 nach § 73 Abs. 2a AsylVfG vorgeschriebenen Verfahren die Widerrufsvoraussetzungen sachlich geprüft und verneint hat (Negativentscheidung). Eine vorher durchgeführte Prüfung nach der alten Rechtslage reicht dafür nicht aus. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 53/07 | |
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