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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung 

Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 53/07 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, AuslG
Schlagworte:Voraussetzungen eines im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stehenden Widerrufs einer Asylanerkennung oder Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 2a S. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung
Stichwort:Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen i. R. e. Widerrufs einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung
Leitsatz:Der Widerruf einer Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung steht erst dann nach § 73 Abs. 2a Satz 4 AsylVfG im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, wenn dieses zuvor in dem seit dem 1. Januar 2005 nach § 73 Abs. 2a AsylVfG vorgeschriebenen Verfahren die Widerrufsvoraussetzungen sachlich geprüft und verneint hat (Negativentscheidung). Eine vorher durchgeführte Prüfung nach der alten Rechtslage reicht dafür nicht aus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 53/07




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