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Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen

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OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 Ss 220/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge
Stichwort:Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen
Leitsatz:Bei der Rüge der Verletzung des § 73 Abs. 2 OWiG (Ablehnung eines Antrages auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen) muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ss 220/03




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