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Verordnungsermächtigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 54.07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW
Schlagworte:Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit
Stichwort:Verordnungsermächtigung
Leitsatz:Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 54.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 39.07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW
Schlagworte:Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit
Stichwort:Verordnungsermächtigung
Leitsatz:Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 39.07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 B 94/09.PV vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, Hess.LBiG, HPVG, VO über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb, ZPO
Schlagworte:Lehramt, Lehrbefähigung, Lehrer, Lehrerweiterbildung, Mitbestimmung, Personalvertretung, Rechtsverordnung, Verkündung, Verordnungsermächtigung
Stichwort:Verordnungsermächtigung
Leitsatz:1. Eine Rechtsverordnung ist verkündet, wenn das Verkündungsblatt, in der sie abgedruckt ist, erschienen ist. Erschienen ist das bereits gedruckte Blatt nach der sog. Entäußerungstheorie mit dem Inverkehrbringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer. Das Inverkehrbringen kann auch durch Bereitstellung im Internet am aufgedruckten Erscheinungstag erfolgen, wenn mit der Verteilung der Druckexemplare alsbald begonnen wird.

2. Werden Mitwirkungsrechte einer Personalvertretung dadurch beeinträchtigt, dass eine ansonsten mtwirkungsbedürftige Angelegenheit durch Rechtsverordnung geregelt wird, sind mit darauf beruhenden personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten befasste Verwaltungsgerichte befugt und verpflichtet, die Verordnung im Wege inzidenter Normenkontrolle auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigen Recht zu untersuchen.

3. Die Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation vom 9. Januar 2009 (ABl. HKM S. 2) ist ohne hinreichende Verordnungsermächtigung ergangen und daher verfassungswidrig.

Dem für ihre Umsetzung verantwortlichen Dienststellenleiter können deshalb - gestützt auf § 111 Abs. 2 HPVG - auf der Verordnung beruhende Vollzugsmaßnahmen im Wege einstweiliger Verfügung untersagt werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 B 94/09.PV

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 16.07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:PBefG, BOKra
Schlagworte:Taxi, Taxe, Taxenordnung, Taxifahrer, Fahrerausweis, Einzelheiten des Dienstbetriebs, Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten, Verordnung, Rechtsverordnung, Verordnungsermächtigung, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Berufsausübungsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Stichwort:Verordnungsermächtigung
Leitsatz:Eine Verordnung, die Taxifahrer dazu verpflichtet, in der Taxe einen Ausweis mit ihrem Namen und einem Bild anzubringen, regelt Anforderungen an das Verhalten der Betriebsbediensteten im Sinne von § 57 Abs. 1 Nr. 3 PBefG; zuständig ist daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Auf die den Ländern in § 47 Abs. 3 PBefG erteilte Verordnungsermächtigung kann die Auferlegung dieser Pflicht nicht gestützt werden.

Eine vom zuständigen Verordnungsgeber verhängte Ausweispflicht verletzt die Grundrechte der betroffenen Taxifahrer nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 16.07


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