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Vermutungsregelung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 497/06 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:KWKG 2002
Schlagworte:Antrag, dynamische Verweisung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage, Stand der Technik, Vermutungsregelung, Zertifizierung
Stichwort:Vermutungsregelung
Leitsatz:1. Der in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 enthaltene Verweis auf das Arbeitsblatt FW 308 der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. zur Konkretisierung des Begriffs der anerkannten Regeln der Technik ist als Vermutungsregelung zu verstehen, der es Anlagenbetreibern ermöglicht, sie jedoch nicht verpflichtet, ein Gutachten auf Basis der technischen Regelungen im genannten Arbeitsblatt FW 308 zu erstellen.

2. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 ist die Vorschrift, dass die jeweils aktuelle Fassung des Arbeitsblattes FW 308 Anwendung finde, nicht als unzulässige dynamische Verweisung zu erkennen.

3. Wesentliche Voraussetzung für das Wirksamwerden einer Neuregelung des Arbeitsblattes FW 308 ist deren ordnungsgemäße Veröffentlichung. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es zwingend, dass die wesentlichen Informationen über Änderungen oder Neufassung des in Bezug genommenen technischen Regelwerks den betroffenen Kreisen in gleicher Weise zugänglich gemacht werden müssen wie das ursprüngliche Regelwerk; im Fall des § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 somit durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

4. Es ist aus rechtsstaatlichen Gründen zweifelhaft, ob die Neufassung des Arbeitsblattes FW 308 rückwirkend in Kraft gesetzt werden kann (hier offen gelassen).

5. Im Fall einer Stichtagsregelung darf ein Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage nur berücksichtigt werden, wenn er vollständig ist, insbesondere das in § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KWKG 2002 genannte Sachverständigengutachtern über die Einhaltung der Regeln der Technik enthält.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 497/06



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 1357/05 vom 21.09.2005

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Benachteiligungsverbot, Beweislastverteilung, Beweislastumkehr, Vermutungsregelung, Öffentlicher Arbeitgeber, Vorstellungsgespräch
Stichwort:Vermutungsregelung
Leitsatz:1. Verstößt ein öffentlicher Arbeitgeber gegen die ihm besonders auferlegte Verpflichtung, einen schwerbehinderten Bewerber um einen Arbeitsplatz (hier: Professorenstelle an einer Musikhochschule) zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so begründet dies nicht zwangsläufig einen Entschädigungsanspruch des behinderten Bewerbers. Auch in diesem Fall hat der Bewerber glaubhaft zu machen, dass er bei der für ihn erfolglosen Stellenbesetzung wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist.

2. Ein schwerbehinderter Bewerber macht nur dann "Tatsachen glaubhaft", die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lassen und zu einer Umkehr der Beweislast dahin führen, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass behindertenunabhängige, sachliche Gründe die Personalentscheidung rechtfertigen, wenn diese Tatsachen geeignet sind, beim Gericht die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil, also Erfolglosigkeit der Bewerbung, zu schaffen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 - NZA 2005, 870 ff.).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1357/05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 43.05 vom 16.08.2005

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurBG, BGB, EGBGB
Schlagworte:Bodenordnungsverfahren, Anordnungsbeschluss, Antragsbefugnis, Gebäudeeigentum, streitige Eigentumsverhältnisse, Grundbucheintragung, Vermutungsregelung, Amtsermittlung, Untersuchungsgrundsatz
Stichwort:Vermutungsregelung
Leitsatz:Die Vorschrift des § 57 LwAnpG stellt für das Bodenordnungsverfahren klar, dass der Untersuchungsgrundsatz keine weiteren Ermittlungen zur Eigentumsfrage erfordert, wenn sich der Antragsteller zum Nachweis der Antragsbefugnis nach § 64 LwAnpG auf eine Grundbucheintragung berufen kann.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 B 43.05

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 2553/04 vom 20.01.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, VwGO
Schlagworte:Einzelhandelsbetrieb, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, unzulässige Rechtsausübung, Vermutungsregelung, unbeplanter Innenbereich
Stichwort:Vermutungsregelung
Leitsatz:1. Ist ein nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO zu beurteilender Einzelhandelsbetrieb bereits nicht großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, kommt es auf die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO nicht mehr an.

2. Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von 764 qm kann im Einzelfall als noch nicht großflächig angesehen werden.

3. Betrifft eine nachträglich gestellte Bauvoranfrage nur Teilflächen einer insgesamt bereits ohne Genehmigung genutzten Verkaufsfläche, kann hierin eine unzulässige Rechtsausübung gesehen werden, die das Rechtsschutzinteresse für eine auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids gerichtete Verpflichtungsklage entfallen lässt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 2553/04


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