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Vermutung beratungsgerechten Verhaltens

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 27/07 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, ARB 94, ARB 75
Schlagworte:Haftung des Rechtsanwalts, Deckungsanfrage, Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Stichwort:Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
Leitsatz:1. Die verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu einem Schadensersatz verpflichten.

2. Die Frage, wie eine Rechtsschutzversicherung nach § 18 ARB 94 bei rechtzeitiger und vollständiger Deckungsanfrage entschieden hätte, hat das Regressgericht - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nach der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten oder erhobenen Klage zu beurteilen, und zwar entsprechend den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen.

3. Die Vereinbarung eines Stichentscheides nach § 17 Abs. 2 ARB 75 muss rechtzeitig im Prozess vorgetragen werden.

4. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 27/07




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