JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermutung
| Rechtsgebiete: | AGG, ArbGG, SGB IX |
| Schlagworte: | Diskriminerung, Vermutung, Schwerbehindeter, behinderter Mensch, Einstellung, Vorstellungsgespräch, öffentlicher Dienst, Eignung |
| Stichwort: | Vermutung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 2/1 Sa 554/08 | |
| Rechtsgebiete: | FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung, ärztliches Gutachten, Nichtbeibringung, Betäubungsmittel, Cannabis, Konsum, Eigenkonsum, Besitz, einmalig festgestellter Besitz, Vermutung, Indiz, Trennungsvermögen, regelmäßige Einnahme, gelegentliche Einnahme |
| Stichwort: | Vermutung |
| Leitsatz: | Der einmalig festgestellte bloße Besitz von Cannabis rechtfertigt für sich allein nicht die Anordnung, ein ärztliches Gutachten gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beizubringen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11149/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ThürKWG, ThürMeldeG |
| Schlagworte: | Bürgermeisterwahl, Wahlanfechtung, Rücknahme der Wahlanfechtungserklärung, Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Aufenthalt, Vermutung, mehrere Wohnungen, wahlrechtliche Hauptwohnung, melderechtliche Hauptwohnung, Hauptwohnung der Familie |
| Stichwort: | Vermutung |
| Leitsatz: | 1. Die Rücknahme einer Wahlanfechtungserklärung im Berufungsverfahren lässt nicht die Wirksamkeit eines Bescheides, mit dem eine Bürgermeisterwahl gemäß § 31 Abs. 2 ThürKWG für ungültig erklärt wird, entfallen. 2. Eine in mehreren Gemeinden gemeldete Person ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 3. Halbsatz ThürKWG dort wahlberechtigt, wo sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat. Für diese Fallgruppe ordnet das Gesetz an, dass der Aufenthalt einer Person mit Wohnungen in mehreren Gemeinden dort widerlegbar vermutet wird, wo diese mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. 3. Die Wahlbehörde ist nicht verpflichtet, für jeden einzelnen Einwohner mit mehreren Wohnungen zu ermitteln, ob die als Hauptwohnsitz gemeldete Wohnung die wahlrechtliche Hauptwohnung ist. Der melderechtlichen Erklärung und der daraus folgenden melderechtlichen Erfassung kommt eine erhebliche Indizwirkung zu. 4. Die Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse findet ihre Grenze in den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Ehe und Familie. Nur die offenkundigen und gerichtsbekannten Tatsachen sind Ausgangspunkt der Prüfung. Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen sind auf die Verwertung eigener Angaben des Betroffenen, die insoweit nur auf Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden können, beschränkt. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 903/05 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Witwenversorgung, Witwengeld, Witwe, Versorgungsehe, Versorgung, gesetzliche Vermutung, Vermutung, Eheschließung, Heiratsentschluss, Heirat |
| Stichwort: | Vermutung |
| Leitsatz: | Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltene Vermutung, eine bis zum Tod des Beamten weniger als ein Jahr bestehende Ehe sei überwiegend zur Versorgung der Witwe geschlossen worden, ist nur dann widerlegt, wenn der in Unkenntnis einer lebensgefährlichen Krankheit gefasste und nach außen manifestierte Heiratsentschluss bis zur Eheschließung im Wesentlichen unverändert geblieben und die Heirat innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Das gleiche gilt, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10800/07.OVG | |
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