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vermutete Arbeitsvermittlung

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BAG – Urteil, 7 AZR 267/02 vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:AÜG, BGB
Schlagworte:Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
Stichwort:vermutete Arbeitsvermittlung
Leitsatz:In Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG entstand nach diesen Vorschriften iVm. § 13 AÜG in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes. Daneben bestand das vertraglich begründete Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher fort. Der Arbeitnehmer war nicht verpflichtet, ein Wahlrecht zugunsten eines von beiden Arbeitsverhältnissen auszuüben und das andere Arbeitsverhältnis zu beenden.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 267/02




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