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Vermögenszuordnung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.03 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:VermG, VZOG, VwGO, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen
Schlagworte:Berechtigter, Rechtsnachfolger, Verfügungsberechtigter, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen, Rechtskraft, Vermögenszuordnung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung
Stichwort:Vermögenszuordnung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung
Leitsatz:Ein Vermögenswert ist nicht mehr von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen, wenn er nach dem Ende der Verfolgungsmaßnahme wieder in den Besitz des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger gelangt ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.03




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