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Vermögenszuordnung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 4.07 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:EV, VZOG, ZOEG
Schlagworte:Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, kommunales Wohnungsvermögen, Rechtsträgerschaft, Fondsvermögen, Nutzungsvertrag, öffentliches Vermögen, Kommunalisierung, Privatisierung, Rückwirkung, Zuordnungsvorbehalt
Stichwort:Vermögenszuordnung
Leitsatz:§ 1a Abs. 4 VZOG gilt nur für Wohnungsvermögen, das am 22. Juli 1992 noch zum zuordnungsfähigen öffentlichen Vermögen gehörte. Vermögensgegenstände, die infolge einer Privatisierung ihres Eigentümers zuvor bereits aus dem öffentlichen Vermögen ausgeschieden waren, werden nur erfasst, wenn die Voraussetzungen des § 1c VZOG vorliegen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 4.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 19.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:EV, VZOG, VermG
Schlagworte:Vermögenszuordnung, öffentliche Restitution, Rückübertragung, Vermögenszuordnung, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Zuordnung von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten öffentlich-rechtlicher Gläubiger, quotale Zurechnung
Stichwort:Vermögenszuordnung
Leitsatz:§ 6 Abs. 6a Satz 2 VermG ist im Bereich der Vermögenszuordnung im Regelfall in der Weise Rechnung zu tragen, dass die Zuordnungsbehörde dem Rückgabeberechtigten gleichzeitig mit dem restituierten Vermögensgegenstand auch die zugehörigen Verbindlichkeiten zuordnet.

§ 6 Abs. 6a Satz 2 Teilsatz 5 VermG ist im Vermögenszuordnungsrecht nicht anwendbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 19.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 133.06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:KVG, VwGO
Schlagworte:Wasser, Fernwasser, Wasserversorgung, Fernwasserversorgung, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Klagebefugnis, subjektive Rechte, Rücknahme eines Verwaltungsakts
Stichwort:Vermögenszuordnung
Leitsatz:Die bloße Aufhebung eines den Zuordnungsanspruch eines anderen Prätendenten verneinenden Bescheids verletzt den Inhaber von Rechten an diesem Vermögenswert nicht in seinen Rechten (§ 42 Abs. 2 VwGO). Diese werden vielmehr erst durch eine abschließende Sachentscheidung über das Zuordnungsbegehren berührt (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 184.99 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 24).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 133.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO, EV, VZOG
Schlagworte:Rechtskraft, Änderungsbescheid, Wirksamkeit, Wirksamwerden, Klaglosstellung, Erledigung, Vermögenszuordnung, Zuordnungsbescheid, gesetzlicher Eigentumserwerb, Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs, Überbau, Überbaufläche, Antragsfrist, Frist für Zuordnungsantrag, Bahnvermögen, Widmung, Widmungsvermögen
Stichwort:Vermögenszuordnung
Leitsatz:Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird.

Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.06


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