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Vermögensvorteil

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 36.07 vom 16.11.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BGB, UStG
Schlagworte:Revisionszulassung, grundsätzliche Bedeutung, Rechtsprechung oberster Bundesgerichte, Erschließungsvertrag, Koppelungsverbot, Nichtigkeit, Erschließungsträger, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, ungerechtfertigte Bereicherung, Ausgleich, Vermögenseinbuße, Vermögensvorteil, Vorteilsanrechnung, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Finanzamt, Doppelzahlung, Leistungsbeziehung, Leistungsverhältnis
Stichwort:Vermögensvorteil
Leitsatz:1. Die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist regelmäßig auch dann ausgeschlossen, wenn die als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage anhand der Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts beantwortet werden kann, das sich mit dieser oder einer gleichgelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat und das Bundesverwaltungsgericht dieser Rechtsprechung folgt.

2. Wie im Zivilrecht erfolgt auch beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch der Erstattungsausgleich grundsätzlich nur innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses. Die (umsatz-)steuerrechtliche Beurteilung ist davon grundsätzlich zu trennen und betrifft regelmäßig allein das Verhältnis des jeweiligen Steuerschuldners zu den Steuerbehörden.

3. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch eines Erschließungsträgers gegen eine Gemeinde, der sich aus einem nichtigen Erschließungsvertrag (§ 124 BauGB) ergibt, umfasst auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die der gemäß § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigte Erschließungsträger auf die Rechnungen der von ihm beauftragten Unternehmen gezahlt hat. Diese Umsatzsteuer kann von der (nicht vorsteuerabzugsberechtigten) Gemeinde auch dann nicht in Abzug gebracht werden, wenn das Finanzamt dem Erschließungsträger diese Zahlungen als Vorsteuerbeträge erstattet hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 36.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 14.06 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:BhV, VwVfG Bayern, SGB X
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch, Vermögensvorteil, alternative Zuständigkeit im Beihilferecht, Abwicklung in den einzelnen Leistungsverhältnissen
Stichwort:Vermögensvorteil
Leitsatz:Leistet ein unzuständiger Beihilfeträger, so kann dieser vom zuständigen Beihilfeträger nur im Wege des Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruchs nach bereicherungsrechtlichen Regeln Erstattung erlangen.

Der Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch dient dazu, die noch durchgehend mögliche Rückabwicklung zu vereinfachen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 14.06

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 434/03 vom 03.02.2004

Rechtsgebiete:AO, BGB, ThürVwVfG, ZPO
Schlagworte:Rückforderung, Zuwendung, Widerruf, Leistung, Vermögensvorteil, Steuerschuld, Aufrechnung, Aufrechnungslage, Aufrechnungsverbot, Unpfändbarkeit, Abtretung, Zweckbindung, schuldrechtliches Gestaltungsrecht
Stichwort:Vermögensvorteil
Leitsatz:Der Anspruch auf Auszahlung einer bewilligten Zuwendung ist als zweckgebundene Leistung grundsätzlich nicht abtretbar und pfändbar; er kann nicht mit einem anderen Anspruch aufgerechnet werden (hier: Aufrechnung mit Steuerschuld).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 434/03


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