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Vermögensverwertung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 11 AL 25/07 R vom 27.08.2008

Rechtsgebiete:SGB III, AlhiV
Schlagworte:Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw Aktienvermögen - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - aktueller Kurswert als Verkehrswert
Stichwort:Vermögensverwertung
Leitsatz:Bei der Arbeitslosenhilfe ist im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Aktienvermögen mit dem aktuellen Kurswert zu berücksichtigen. Dabei kommt es für die Beurteilung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht darauf an, ob der aktuelle Kurswert niedriger ist als der Anschaffungswert (Abgrenzung zu BSG vom 3.5.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R = SozR 4-4220 § 1 Nr 4).
Volltext: BSG - Urteil, B 11 AL 25/07 R



BSG – Urteil, B 11a AL 59/06 R vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:SGB III, AlhiV, GG
Schlagworte:Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Übergangsregelung zur Kürzung des Freibetrages bei Ehegatten - Personenbezogenheit - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Vermögensverwertung
Leitsatz:Der übergangsweise weitergeltende Vermögensfreibetrag in Höhe von 520 Euro je Lebensjahr ist nur Personen zuzuerkennen, die in ihrer Person die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 S 2 AlhiV 2002 erfüllen.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 59/06 R

BSG – Urteil, B 11a AL 7/05 R vom 24.05.2006

Rechtsgebiete:AFG, AlhiV, SGB X, BGB, ZPO, SGG
Schlagworte:Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto - stille Abtretung - Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast - Beweislosigkeit
Stichwort:Vermögensverwertung
Leitsatz:1. Macht der Arbeitslose im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung geltend, ein auf seinen Namen lautendes Sparguthaben sei nicht als sein Vermögen zu berücksichtigen, da es an einen Dritten abgetreten sei, kann sich die Arbeitsverwaltung nicht auf die Feststellung beschränken, der Arbeitslose müsse sich am Rechtsschein der Kontoinhaberschaft festhalten lassen. Ob und mit welchem Inhalt die behauptete Abtretung vorgenommen worden ist, ist vielmehr im Einzelnen aufzuklären.

2. Bei rückwirkender Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Rückforderung der Leistung trifft zwar den Leistungsträger grundsätzlich die Beweislast für die Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides; ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass der Sphäre des Arbeitslosen zuzuordnende Vorgänge nicht aufklärbar sind, geht dies zu dessen Lasten.
Volltext: BSG - Urteil, B 11a AL 7/05 R

BSG – Urteil, B 7a/7 AL 76/04 R vom 20.10.2005

Rechtsgebiete:SGB III, AlhiV 2002, GG, SGG, SGB X
Schlagworte:Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - private Rentenversicherung - Hausgrundstück - Ermächtigungskonformität - allgemeine Härtefallprüfung - Selbstständiger mit Versorgungslücken - Streitgegenstand - vorläufige Ausführungsbescheide - Neubescheidung nach rechtskräftigem Urteil
Stichwort:Vermögensverwertung
Leitsatz:Zur allgemeinen Härtefallprüfung bei der Berücksichtigung von Vermögen nach der AlhiV 2002 bei selbstständig Tätigen und aus der selbstständigen Tätigkeit resultierenden Versorgungslücken.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a/7 AL 76/04 R


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