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Vermögensverfall

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 1008/08 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:ArchG, InsO, ZPO
Schlagworte:Architekt, Berufsaufgaben, Architektenliste, Löschung, Vermögensverfall
Stichwort:Vermögensverfall
Leitsatz:1. Ein Architekt, der wegen Betrugs und Untreue strafrechtlich verurteilt wurde, weil er fingierte Rechnungen erstellt und Gelder zweckentfremdet für andere Bauvorhaben verwandt hat, ist zwingend aus der Architektenliste zu löschen.

2. Die Eintragung eines Architekten in das Schuldnerverzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO, § 915 ZPO) lässt den Vermögensverfall vermuten und ermächtigt die Architektenkammer, nach Ermessen über die Löschung aus der Architektenliste zu entscheiden, wenn zwischen dem Eintritt des Vermögensverfalls und der Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses nicht mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Diese Fünfjahresfrist wird durch die Abgabe weiterer eidesstattlicher Versicherungen innerhalb dieses Zeitraums ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich nicht neu in Lauf gesetzt; insoweit kommt ihr die Wirkung einer Ausschlussfrist zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 1008/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Not 11/06 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Amtsenthebung, Notar, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Vermögensverfall, Vermutung
Stichwort:Vermögensverfall
Leitsatz:Zur Vermutung des Vermögensverfalls eines Notars aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Not 11/06

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, Not 6/06 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:BNotO
Schlagworte:Vermögensverfall, Amtsenthebung des Notars
Stichwort:Vermögensverfall
Leitsatz:1. Nachträgliche Umstände, die die infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingreifende Vermutung des Vermögensverfalls des Notars entfallen lassen, sind im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung zu berücksichtigen.

2. Jedenfalls mit der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des von der Gläubigerversammlung angenommenen Insolvenzplans ist die Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt, sofern davon auszugehen ist, dass der Notar die im Insolvenzplan übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, Not 6/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 ME 146/06 vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:NArchtG, ZPO
Schlagworte:Architekt, Architektenliste, Insolvenz, Konkurs, Löschung, Schuldnerverzeichnis, Streichung, Unzuverlässigkeit, Vermögensverfall, Versicherung, eidesstattliche, Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsprognose
Stichwort:Vermögensverfall
Leitsatz:Sofort vollziehbare Streichung aus der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 146/06


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