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Vermögensschaden

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, DL 16 S 3107/07 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:LDO, StGB
Schlagworte:Aussetzen, Betrug, Bindungswirkung des Strafurteils, Reisekosten, Ruhestandsbeamter, Verfahrensdauer, Vermögensschaden, Zweckverfehlungslehre
Stichwort:Vermögensschaden
Leitsatz:1. Die Auffassung des Strafgerichts über die Subsumierbarkeit des Sachverhalts unter einen Straftatbestand bindet die Disziplinargerichte nicht.

2. Es ist nach der Zweckverfehlungslehre nicht zulässig, zuviel erstattete Reisekosten mit Gegenansprüchen zu verrechnen, wenn diese in keinerlei Zusammenhang mit dem Sinn und Zweck der Reiskostenerstattung stehen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 16 S 3107/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 188/07 vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Vermögensschadensbegriff, Vermögensschaden, Schaden, Schadensbegriff, Anrechnung, Steuervorteile, Vorteilsausgleich, Schadensersatz, Schadenersatz, Fonds, Fondsbeteiligung
Stichwort:Vermögensschaden
Leitsatz:1. Zum Begriff des Vermögensschadens, wenn der Erwerber von Anteilen an einem (gemischten) Fonds zum Beitritt bewogen wurde.

2. Zur Anrechnung von Steuervorteilen auf Einkünfte eines Anlegers aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalerträgen aus seiner Fondsbeteiligung auf seinen Schadensersatzanspruch.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 188/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss 409/07 vom 20.12.2007

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Betrug, Täuschung, Stoffgleichheit, Vermögensschaden, Kaufvertrag, Vertrag
Stichwort:Vermögensschaden
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss 409/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 41/07 vom 19.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, GG, ZPO
Schlagworte:Amtshaftung, Vermögensschaden, Delikt, Zuständigkeit, Gericht, Schadensersatz, Schadenersatz, Schaden, Gerichtsstand
Stichwort:Vermögensschaden
Leitsatz:Für einen Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG / § 839 BGB) ist ein deliktischer Gerichtsstand (§ 32 ZPO) auch dort gegeben, wo es - aufgrund positiven Tuns oder Unterlassens - zu einer Vermögensbeeinträchtigung des Anspruchstellers gekommen ist; das ist regelmäßig dort der Fall, wo der Anspruchsteller seinen (Wohn-) Sitz hat, nicht dort, wo die Teile seines Vermögens zufällig belegen sind.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 41/07


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