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vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Anspruch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 9 W 33/07 vom 10.08.2007

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Addition, vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Anspruch
Stichwort:vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Anspruch
Leitsatz:Wird ein Unterlassungsbegehren sowie ein Schmerzensgeldanspruch aus derselben unerlaubten Handlung hergeleitet, sind für die Streitwertfestsetzung die Werte der Anträge zu addieren; § 48 Abs. 4 GKG findet keine Anwendung, weil der vermögensrechtliche Zahlungsanspruch nicht aus dem nichtvermögensrechtlichen Unterlassungsanspruch folgt (gegen OLG Köln vom 18.08.1993 in OLGR 1993, 284).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 9 W 33/07




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