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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 12.08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung, objektive Beweisanzeichen, Bewilligungszeitraum, Darlegungspflicht, Indizien, Rechtsschein, Treuhandabrede, Treuhandverhältnis, verdeckte Treuhand, Treu und Glauben, abzugsfähige Schulden, Verfügungsbeschränkung, Vermögen, Vermögensrechnung, Verwertungshindernis
Stichwort:Vermögensrechnung
Leitsatz:Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 12.08




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