JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermögensnachteil
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG, WHG, BGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Abbau, Abbauberechtigung, Abbaumethode, Angebot, Aufbereitungsbetrieb, Auskiesung, Bergbau, Bergbaurecht, Bergrecht, Bergwerkseigentümer, Besitzeinweisung, Betriebsplan, Hauptbetriebsplan, Betriebsplanung, Bewilligungsfeld, Bewilligung, Bodenschatz, bergfreie Bodenschätze, Deckmantel, Drittschutz, Eigentum, Entschädigung, Erz, Feuerfesteignung, Gewinnungsberechtigung, Gewinnungsbetrieb, Gold, Goldgewinnung, Goldpreis, Goldspuren, Grundabtretung, Grundabtretungsbeschluss, grundeigene Bodenschätze, Grundstück, Grundstückstausch, Hauptfeld, Kiesabbau, Kiesgewinnung, praktische Konkordanz, Konzession, Mineralgemenge, Mineralien, Missverhältnis, Mitgewinnungsentscheidung, Mitgewinnung, Nassauskiesung, Pachtvertrag, Pachtzins, Pilotprojekt, Planfeststellungsbeschluss, Quarz, Quarzkies, Quarzsand, Rahmenbetriebsplan, Rechtsmissbrauch, regale Mineralien, Rheingold, Rohstoff, Rohstoffgewinnung, Rohstoffsicherungsklausel, unzulässige Rechtsausübung, Sachverständiger, Schuldvertragstyp, Tagebau, Tausch, Tauschangebote, Umweltverträglichkeitsprüfung, Verkehrswert, Vermögensnachteil, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Wasserfläche, wasserrechtliche Genehmigung, Wertrelation, Wohl der Allgemeinheit, Zulegung |
| Stichwort: | Vermögensnachteil |
| Leitsatz: | 1. Die zur Umsetzung der Bewilligung nach § 8 BBergG erforderliche Entscheidung gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BBergG ist an dem Grundrecht des Art. 14 Abs. 1 GG sowie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszurichten. 2. Eine bestandskräftige Mitgewinnungsentscheidung nach § 42 Abs. 1 BBergG entfaltet neben ihrer konkreten Regelung eine Tatbestandswirkung dergestalt, dass im Rahmen der Grundabtretung nach den §§ 77ff. BBergG von einem zulässigen gemeinschaftlichen Abbau der regalen Bodenschätze und der Grundeigentümerbodenschätze ausgegangen werden kann. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Missverhältnisses zwischen grundeigenen und bergfreien Bodenschätzen kann daher nicht mehr geltend gemacht werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10231/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Bauvorbescheid, Rücknahme, Nachbarwiderspruch, Vertrauensschutz, Vermögensnachteil, Rücksichtnahmegebot |
| Stichwort: | Vermögensnachteil |
| Leitsatz: | 1. Ein Bescheid über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes stellt nur dann eine Rücknahme i.S.v. §§ 48, 50 VwVfG dar, wenn seinen Gründen zu entnehmen ist, dass die Behörde ihn wegen eines zulässigen und begründeten Drittwiderspruchs erlassen hat. 2. Die Regelung des § 50 VwVfG findet keine Anwendung, wenn der durch den Verwaltungsakt Begünstigte wegen offensichtlicherUnzulässigkeit oder offensichtlicher Unbegründetheit des hiergegen eingelegten Rechtsbehelfs eines Dritten nicht mit der Rücknahme rechnen musste. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 121/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVfG, BGB |
| Schlagworte: | Kaufvertrag, Eigenschaft, zugesicherte Baugenehmigung, Rücknahme - Baugenehmigung, Vermögensnachteil, Kausalität, Unterlassen, Betätigung - Vertrauen, Vertrauensbetätigung, Disposition, Vertrauensschutz, Gewährleistung, Geltendmachung, unterlassene, Bebaubarkeit, Planung |
| Stichwort: | Vermögensnachteil |
| Leitsatz: | 1. Anspruch auf den Vertrauensschaden nach § 48 VwVfG hat nicht nur, wer sein Vertrauen positiv betätigt; die Voraussetzungen können auch bei einer Unterlassung erfüllt sein. 2. Notwendig ist allerdings, dass die Unterlassung für den Vermögensschaden kausal ist. Daran fehlt es, wenn der Käufer des Grundstücks auf eine erst beabsichtigte Planung vertraut und es unterlässt, gegen den Verkäufer Gewährleistungsansprüche wegen einer zugesicherten Bebaubarkeit des Grundstücks geltend zu machen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 329/00 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Baugenehmigung, Rücknahme - Baugenehmigung, Veräußerung, Gewinn, Kausalität, Vermögensnachteil, Schaden |
| Stichwort: | Vermögensnachteil |
| Leitsatz: | Wer das Grundstück bereits vor Rücknahme der Baugenehmigung mit Gewinn veräußert hat, kann i. d. R. keinen "Vermögensnachteil" wegen der Rücknahme geltend machen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 333/00 | |
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