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Vermögensinteressengefährdung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 317/04 vom 04.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sorgerecht, Vermögenssorge, Ergänzungspflegschaft, Vermögensinteressengefährdung, Zuständigkeit
Stichwort:Vermögensinteressengefährdung
Leitsatz:Die Entziehung der Vermögenssorge gemäß § 1666 BGB durch den Richter kommt bei einer Gefährdung von Vermögensinteressen nur als letztes Mittel in Betracht, wenn Maßnahmen gemäß § 1667 BGB nicht mehr ausreichen. Dies kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Rechtspfleger bereits bei jeder denkbaren Vermögensgefährdung einen "erheblichen Interessengegensatz" im Sinne von § 1796 BGB annimmt und gemäß § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB eingreift.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 317/04




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