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Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen

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OLG-THUERINGEN – Beschluss, 9 W 658/04 vom 14.02.2005

Rechtsgebiete:BGB, SGB XII
Schlagworte:Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen
Stichwort:Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen
Leitsatz:Schmerzensgeldzahlungen unterliegen nicht dem in § 1836c Nr. 2 BGB angeordneten Vermögenseinsatz für eine Betreuervergütung, da ein solcher Einsatz für den Betroffenen eine besondere Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellt.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 658/04




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