JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermögensdelikt
| Rechtsgebiete: | BÄO |
| Schlagworte: | Approbation, Widerruf, Unwürdigkeit, Strafurteil, Vermögensdelikt |
| Stichwort: | Vermögensdelikt |
| Leitsatz: | Ein Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn ein Arzt über mehrere Jahre hinweg Patienten unter Ausnutzung des ihm im Arzt-Patienten-Verhältnis entgegengebrachten Vertrauens betrogen hat. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 710/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Schlagworte: | Verdachtskündigung, strafbare Handlung, Vermögensdelikt, Diebstahl, Unterschlagung, objektive Tatsachen, subjektive Wertungen, hinreichender Tatverdacht, Aufklärungspflichten, entlastende Ermittlungen, Auflösungsantrag, Sanktionscharakter, ehrverletzende Behauptungen, Verbreitung im Intranet |
| Stichwort: | Vermögensdelikt |
| Leitsatz: | 1) Entsteht der Verdacht einer Straftat gegenüber einem Arbeitnehmer, muss dieser auf objektive (Indiz-)Tatsachen gründen. Die subjektive Wertung des Arbeitgebers reicht nicht aus. Es müssen schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, die einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung veranlassen können. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Verdachtskündigung alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternehmen und prüfen, ob eine große Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der gekündigte Arbeitnehmer eine Straftat begangen hat. Er muss auch prüfen, ob nicht andere Personen als Täter in Betracht kommen. 2) Verdächtigt ein Arbeitgeber leichtfertig und ohne Vorhandensein objektiver Tatsachen einen Arbeitnehmer, eine Straftat begangen zu haben, stellt dieses eine ehrverletzende Behauptung dar, die zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung führt. Verbreitet der Arbeitgeber, ohne das dieses zur etwaigen Verteidigung der eigenen Rechtsposition geboten war, diese Behauptung zudem im Intranet, ist dieses Verhalten des Arbeitgebers die Abfindung erhöhend zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 491/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | außerordentliche Kündigung, Vermögensdelikt, Rechtfertigungsgrund, abgestufte Darlegungslast |
| Stichwort: | Vermögensdelikt |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 708/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BÄO |
| Schlagworte: | Arzt, Approbation, Betrug, Berufsfreiheit, Vermögensdelikt, Widerruf, Unwürdigkeit, Urkundenfälschung |
| Stichwort: | Vermögensdelikt |
| Leitsatz: | 1. Der Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit erfordert ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lässt. Dies kann im Einzelfall auch bei gewerbsmäßig begangenen Vermögens- und Urkundsdelikten im berufsbezogenen Bereich vorliegen. Eine Straftat im unmittelbaren Arzt-Patienten-Verhältnis ist hierfür nicht erforderlich (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 29.09.1981 - IX2309/79 -, MedR 1983, 36 und vom 27.10.1994 - 9 S 1102/92 -, NJW 1995, 804). 2. Die Berufsbezogenheit der Straftat kann auch durch einen Vertrauensbruch gegenüber ärztlichen Kollegen und die damit verbundene Verletzung der berufsrechtlichen Kollegialität (vgl. § 29 der Berufsordnung der Landesärztekammer B.W.) begründet werden. 3. Erweist sich ein Arzt als unwürdig zur weiteren Berufsausübung, muss ihm Approbation entzogen werden, es bedarf - anders als bei der Unzuverlässigkeit - keiner weiteren Prognoseentscheidung mehr in Bezug auf die künftige ordnungsgemäße Erfüllung der Berufspflichten. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1138/03 | |
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