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Vermittlung durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes bei Betriebsänderung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 164/03 vom 15.12.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Einigungsstellenbesetzungsverfahren, Vermittlung durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes bei Betriebsänderung
Stichwort:Vermittlung durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes bei Betriebsänderung
Leitsatz:Das Vermittlungsverfahren durch den Präsidenten des Landesarbeitsamtes nach § 112 Abs. 2 BetrVG schließt die Anrufung der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht aus. Das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG ist fakultativ, es ist gegenüber dem Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG nicht vorgreiflich.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 164/03




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