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vermindert sich auch der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche errechnete Resturlaub für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag im Jahr um ein Zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 5 Abs. 1 EUrlV

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 15 ZB 02.1631 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:BBG, EUrlV, VwGO
Schlagworte:Erholungsurlaub, im vorangegangenen Urlaubsjahr nicht abgewickelter Urlaub (Resturlaub), ist die regelmäßige Arbeitszeit regelmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt, vermindert sich auch der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche errechnete Resturlaub für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag im Jahr um ein Zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 5 Abs. 1 EUrlV
Stichwort:vermindert sich auch der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche errechnete Resturlaub für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag im Jahr um ein Zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 5 Abs. 1 EUrlV
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 15 ZB 02.1631




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"vermindert sich auch der auf der Grundlage einer Fünf-Tage-Woche errechnete Resturlaub für jeden zusätzlichen freien Arbeitstag im Jahr um ein Zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 5 Abs. 1 EUrlV - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

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