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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10918/03.OVG vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:LGebG, LGVerm, BOÖbVI, LVwVfG
Schlagworte:Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenverzeichnis, Ingenieur, Kataster, Katasternachweis, Katasteramt, Kosten, Kostenbescheid, Kostenträger, Liegenschaftskataster, ÖbVI, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Organ, Organstellung, Pflichtenkreis, Prüfgebühr, Teilungsvermessung, Übernahmegebühr, Veranlasser, Veranlasserbegriff, Vermessung, Vermessungsingenieur, Vermessungsschrift, Vermessungswesen, Verursacher
Stichwort:Vermessung
Leitsatz:Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist bei Einreichung der Vermessungsschriften zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster nicht Veranlasser einer gebührenpflichtigen Amtshandlung. Er wird nur im öffentlichen Interesse und nicht in seinem eigenen, privaten Pflichtenkreis tätig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25.07.1996 - 12 A 13130/95.OVG - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Veranlasserbegriff).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10918/03.OVG



HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 2832/00 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB, Hess. VermG vom 2.10.1992
Schlagworte:Vermessung, Vermessungskosten, Straßenschlussvermessung, Grunderwerbskosten, Bereitstellungskosten, Erschließungsaufwand, Erforderlicher Erschließungsaufwand, Abmarkung, Neuvermessung
Stichwort:Vermessung
Leitsatz:Hat sich die Gemeinde bei der Erstherstellung einer Straße auf einer ihr im Umlegungsverfahren für Straßenbauzwecke zugeteilten und dabei erstmals vermessenen Fläche ermessensfehlerfrei dafür entschieden, im Interesse einer leichteren und unbehinderten Bauausführung von Vorkehrungen zur verlässlichen und dauerhaften Kenntlicherhaltung der ursprünglichen Grenzmarken abzusehen und den endgültigen Grenzverlauf in Anlehnung an die tatsächlich befestigte Fläche in einer "Schlussvermessung" der Straße feststellen und abmarken zu lassen, so stellen die dadurch verursachten Vermessungskosten erforderlichen Erschließungsaufwand dar, der umgelegt werden darf.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 2832/00


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