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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 97/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Berufung, Berufungsbegründung, Fax, Unterschrift, Unterzeichnung, Beglaubigung, Vermerk, Beglaubigungsvermerk
Stichwort:Vermerk
Leitsatz:Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn das allein Frist wahrende Voraus-Fax des Schriftsatzes von dem Prozessbevollmächtigten nicht unterzeichnet war und innerhalb der Frist auch keine Anlagen mitgefaxt wurden, die einen "Beglaubigt-Vermerk" tragen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 97/08



LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1629/04 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:LandeshaushaltsG, TzBfG, BErzGG, BAT
Schlagworte:Befristung, Justizverwaltung, Vertretung, mittelbare Vertretung, Kausalität, Direktionsrecht, haushaltsrechtliche Befristung, KW - Vermerk
Stichwort:Vermerk
Leitsatz:1. Die für den Befristungsgrund der Vertretung notwendige Kausalität zwischen dem zeitweiligen Ausfall der Stammkraft und der befristeten Beschäftigung der Vertretung ist bei der sogenannten mittelbaren Vertretung nur gewahrt, wenn der Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den ausfallenden Mitarbeiter im Wege des Direktionsrechts in den Arbeitsbereich des Vertreters umzusetzen.

2. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Vertreter mit Aufgaben betraut wird, die um zwei Vergütungsgruppen höher bewertet sind als die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten des zu Vertretenden.

3. Der haushaltsrechtliche Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG liegt nicht schon dann vor, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aus Mitteln vergütet wird, die der Haushaltsgesetzgeber für die befristete Beschäftigung von Aushilfsangestellten bereitgestellt hat. Vielmehr muss der Angestellte auch "entsprechend beschäftigt" werden, d.h. es müssen die Voraussetzungen einer Beschäftigung als Aushilfsangestellter (SR 2 y Nr.1 c) BAT) tatsächlich erfüllt sein.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1629/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 196/04 vom 29.07.2004

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:bedingte Entlassung, Anhörung, Strafvollstreckungsverfahren, Protokoll, Vermerk
Stichwort:Vermerk
Leitsatz:Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, gebieten es, das Vorbringen des Verurteilten bei seiner mündlichen Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren jedenfalls so festzuhalten, dass er Verurteilte erkennen kann, dass sein Vorbringen berücksichtigt worden ist, und das Beschwerdegericht die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob das Vorbringen des Verurteilten von der Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung zutreffend berücksichtigt worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 196/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 197/04 vom 29.07.2004

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:bedingte Entlassung, Anhörung, Strafvollstreckungsverfahren, Protokoll, Vermerk
Stichwort:Vermerk
Leitsatz:Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, gebieten es, das Vorbringen des Verurteilten bei seiner mündlichen Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren jedenfalls so festzuhalten, dass er Verurteilte erkennen kann, dass sein Vorbringen berücksichtigt worden ist, und das Beschwerdegericht die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob das Vorbringen des Verurteilten von der Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung zutreffend berücksichtigt worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 197/04


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