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Vermeidungsgebot

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 11.04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:BNatSchG, FStrG, SächsNatSchG
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, Vermeidungsgebot, Eingriff, Natur und Landschaft, Naturhaushalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des -, Entwicklungspotenzial, Überführungsbauwerk, Spannweite, lichte Weite
Stichwort:Vermeidungsgebot
Leitsatz:Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot schützt nicht nur den aktuellen Zustand eines Lebensraumes, sondern auch künftige naturräumliche Entwicklungen, soweit deren Eintritt tatsächlich zu erwarten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 11.04



HESSISCHER-VGH – Urteil, 9 N 3123/01 vom 25.02.2004

Rechtsgebiete:BauGB, HGO
Schlagworte:Abwägungsgebot, Eingriffs- und Ausgleichsberechnung, Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen, Erforderlichkeit, Erschließungsstraße, Straßenverkehr, Vermeidungsgebot
Stichwort:Vermeidungsgebot
Leitsatz:Die Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) können im Rahmen der Prognose, ob eine vorhandene Straße aufgrund ihres Ausbauzustandes eine zu erwartende Verkehrsbelastung bewältigen kann, als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Das Biotopwertverfaren, das der Anlage 2 der Hessischen Ausgleichsabgabenverordnung vom 9. Februar 1995 (GVBl. I S. 120) zugrunde liegt, stellt ein sachgerechtes, aus naturschutzrechtlicher Sicht plausibles Verfahren für die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 3123/01

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 1019/02 vom 29.10.2003

Rechtsgebiete:VwGO, KAG, LAbfG
Schlagworte:Antragsbefugnis, Teilbarkeit einer Rechtsnorm, Rechtsschutzbedürfnis, Bestandskraft eines VA, Vermeidungsgebot, Mindestbehältervolumen, Wilder Müll, Entsorgung
Stichwort:Vermeidungsgebot
Leitsatz:Erwächst ein Gebührenbescheid, der auf eine der Normenkontrolle unterbreitete Satzung gestützt wird, in Bestandkraft, so ist vom Betroffenen geltend zu machen, warum ein Rechtsschutzinteresse an einem Normenkontrollverfahren weiter besteht.

Zu den in der Gebührenkalkulation ansatzfähigen Kosten gehören auch solche, die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Entsorgung sog. wilden Mülls im Rahmen der ihm obliegenden Entsorgungspflicht aufzuwenden hat. Diese Entsorgungspflicht ist nach § 21 LAbfG allerdings nur subsidiär.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 1019/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 15.01 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:FStrG, VwVfG, BNatSchG, S-H LNatSchG, VRL, FFH-RL
Schlagworte:Verkehrsprojekt, Planfeststellung, anerkannter Naturschutzverein, Beteiligungsrecht, Beteiligungsmangel, Unbeachtlichkeit, Verbandsklage, faktisches Vogelschutzgebiet, Eignungsmerkmale, IBA-Verzeichnis 2000, potentielles FFH-Gebiet, Gebietsauswahl, Auswahlkriterien, Lebensraumtypen, Tierarten, fachplanerische Abwägung, Alternativenprüfung, Kostengesichtspunkte, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidungsgebot, Ausgleichsgebot, naturschutzrechtliche Abwägung.
Stichwort:Vermeidungsgebot
Leitsatz:1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines "einschlägigen Sachverständigengutachtens" i.S. des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG aufweisen.

2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiellrechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann.

3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehört.

4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u.a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhangs III (Phase 1), die so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist.

5. Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL (in Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302).

6. § 8 Abs. 3 BNatschG nimmt selbst schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Kauf, wenn den für den Eingriff sprechenden Gründen größeres Gewicht zukommt. Ein weitergehender Schutz von Natur und Landschaft lässt sich nur über Schutzgebietsausweisungen im Sinne der §§ 12 ff. BNatschG erreichen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 15.01


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