JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermeidung von Staatenlosigkeit
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, RuStAG, StAG, VwVfG |
| Schlagworte: | Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Ermessen, eheliche Lebensgemeinschaft, Scheinehe, Vermeidung von Staatenlosigkeit, einheitliche Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie |
| Stichwort: | Vermeidung von Staatenlosigkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Qualifizierung einer gültig geschlossenen Ehe als sog. Scheinehe steht der Eigenschaft als "Ehegatte" im Sinne des § 9 RuStAG (jetzt StAG) nicht entgegen. 2. Bei einer sog. Scheinehe ist eine positive Ausübung des Einbürgerungsermessens regelmäßig ausgeschlossen. 3. Die Rücknahme der - von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten - (Mit-)Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie führen sollte, erfordert eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 6.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AuslG, RuStAG, VwGO, VwVfG, EG, EMRK |
| Schlagworte: | Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit, Vermeidung von Staatenlosigkeit, Unionsbürgerschaft nach EG-Vertrag, Ermessen, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Mitteilung ausländischer Ermittlungsverfahren, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Verletzung des rechtlichen Gehörs |
| Stichwort: | Vermeidung von Staatenlosigkeit |
| Leitsatz: | 1. Eine durch bewusste Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (hier: Art. 48 BayVwVfG) zurückgenommen werden. 2. Das verfassungsrechtliche Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG bewahrt nicht vor der Rücknahme einer derart erschlichenen Einbürgerung. 3. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält die verfassungsrechtliche Wertentscheidung, den Eintritt von Staatenlosigkeit nach Möglichkeit zu verhindern. Diese Wertentscheidung ist in die Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer Einbürgerung einzustellen und gegen das öffentliche Interesse an der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung abzuwägen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 19.02 | |
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