JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermeidung
| Rechtsgebiete: | GG, Landesverfassung, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, Landesverordnung, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Ortsrandstraße, Ortsumgehung, Lärmschutzwall, Wohngebiet, Straßenverkehr, Verkehr, überregionaler Verkehr, Verkehrsversorgung, Verkehrslärm, Lärmimmissionen, Durchgangsverkehr, Zielverkehr, Quellverkehr, Verkehrsentlastung, Entlastung, Verkehrsbelastung, Verkehrsuntersuchung, Innerortslage, Ableitung, Landesentwicklungsprogramm, Zielabweichung, Raumordnungsplan, Biotop, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Lebensraumschutz, Lebensraumtyp, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Ausnahmeprüfung, Ausnahmeentscheidung, Alternative, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Kohärenz, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Natura 2000-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk, gedankliche Schnur, landesplanerischer Beitrag, Planerforderlichkeit, Verkehrspolitik, Ziel, Verkehrsentlastungskonzept, Verkehrsprognose, Kreisstraße, Anpassungsgebot, Schutzziele, erhebliche Beeinträchtigung, wesentlicher Bestandteil, Zerschneidung, Beunruhigung, Verlärmung, Standard-Datenbogen, vorhabenspezifische Maßnahme, vorgezogene Maßnahme, funktionsgleiche Maßnahme, Erheblichkeitsschwelle, dynamische Art, Schutzmaßnahme, Kompensationsmaßnahme, öffentliches Interesse, Maßnahmenplan, Lebensstätte, Brutstätte, individuenbezogene Prüfung, populationsbezogene Prüfung, Störung, Eingriff, Vermeidung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Stichwort: | Vermeidung |
| Leitsatz: | Die Planung einer Ortsrandstraße, die zur deutlichen und nachhaltigen Verkehrsentlastung der Innerortslage beiträgt und dafür sorgt, dass zu-, ab- und durchfließender Verkehr möglichst zügig aus der Ortschaft herausverlagert wird, kann eine Abweichung von den grundsätzlichen Anforderungen des FFH-Rechts an den Lebensraumschutz rechtfertigen. Ebenso können die Voraussetzungen für eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen erfüllt sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10751/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwGO, BNatSchG F 2002, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-RL, GG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße, Naturschutzverband, anerkannter Naturschutzverband, Naturschutzverein, anerkannter Naturschutzverein, Verbandsklage, Klagebefugnis, Verbandsklagebefugnis, Rechtskraft, Präklusion, Einwendungsausschluss, Planrechtfertigung, Bedarf, vordringlicher Bedarf, Bedarfsplan, Vogelschutz, Vogelschutzrichtlinie, Vogelschutzgebiet, faktisches Vogelschutzgebiet, Schutzstandard, Schutzregime, einstweilige Sicherstellung, Bundesanzeiger, Bekanntgabe, FFH-Schutzgebiet, potenzielles FFH-Schutzgebiet, Verträglichkeitsprüfung, Fledermäuse, Abwägungsgebot, Belange, Natur und Landschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Neugestaltung, Eingriff, Eingriffsregelung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidung, Ausgleich, Kompensation, Trassenauswahl, Trassenalternativen, Nullvariante, Abschnittsbildung, Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, ergänzendes Verfahren, Abwägung, Mängel bei der Abwägung, Planerhaltung, Grundsatz der Planerhaltung |
| Stichwort: | Vermeidung |
| Leitsatz: | 1. Ein von der Landesregierung zum Europäischen Vogelschutzgebiet ausersehenes geeignetstes Gebiet i.S. von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Vogelschutz-Richtlinie, dessen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL noch aussteht, bildet ein faktisches Vogelschutzgebiet i.S. der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. 2. Um einen Eingriff durch einen Plan oder ein Projekt in ein solches Gebiet zu rechtfertigen, darf keine gesamtgebietsbezogene Relativierung des Schutzes i.S. von Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL erfolgen. 3. Zu den Voraussetzungen der Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL und der Bekanntgabe eines Europäischen Vogelschutzgebiets im Bundesanzeiger. 4. Auch ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie in einem faktischen Vogelschutzgebiet kann grundsätzlich durch ein ergänzendes Verfahren i.S. von § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG behoben werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf gesicherter Grundlage von einer künftigen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL ausgegangen werden kann. 5. Zum Einwendungsausschluss gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002. 6. Zur Rechtfertigung eines Ausspruchs gemäß § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG ist es nicht geboten, über sämtliche potenziellen Gründe, die einen solchen Ausspruch tragen könnten, abschließend zu befinden. Vielmehr genügt dafür die Feststellung, dass ein durchgreifender derartiger Grund gegeben ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10187/01 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, BRRG |
| Schlagworte: | Rektor, Versetzung, Dienstunfähigkeit, Versetzung in den Ruhestand, Vermeidung, Geringerwertige Tätigkeit, Förmliches Zurruhesetzungsverfahren, Ermittlungs- und Erörterungsverfahren |
| Stichwort: | Vermeidung |
| Leitsatz: | Die Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit nach § 53 Abs. 3 Satz 4 LBG setzt die Feststellung der Dienstunfähigkeit des Beamten in einem förmlichen Ermittlungs- und Erörterungsverfahren nach § 55 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 LBG entsprechend voraus. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2726/99 | |
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