JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vermächtnis
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Testament, Quotierung, Nachlass, Vermächtnis, Teilung, Teilungsanordnung, Ausgleich |
| Stichwort: | Vermächtnis |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 3 U 272/06 | |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG |
| Schlagworte: | Abfindungsanspruch, Erben, Vermächtnis |
| Stichwort: | Vermächtnis |
| Leitsatz: | Ein Vermächtnisnehmer, der Mitglied derselben LPG wie der Erblasser ist, tritt nicht in die mitgliedschaftsrechtliche Stellung des Erblassers als Land- und Inventareinbringer nach § 24 Abs. 2 LPG-G 1959 bzw. § 45 Abs. 3 LPG-G 1982 ein. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, Lw U 964/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZVG, ZPO |
| Schlagworte: | Herausgabeanspruch, Vermächtnis, Wohnrechtleihe, Miete, Zwangsversteigerung, unzulässige Rechtsausübung, Strohmann |
| Stichwort: | Vermächtnis |
| Leitsatz: | Wer eine Wohnung aufgrund eines auf Vermächtnis beruhenden unentgeltlichen Wohnrechts bewohnt, kann sich gegenüber dem Herausgabeanspruch des Erstehers nicht auf § 57 ZVG, 566, 535 S. 1 BGB berufen. Ihm kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zur Seite stehen, wenn der Voreigentümer und der Ersteher als Strohmann kollusiv zu seinem Nachteil zusammengewirkt haben. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 39/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Erbrecht, Vermächtnis |
| Stichwort: | Vermächtnis |
| Leitsatz: | 1. Wendet der Erblasser in einem notariellen Testament drei als Erben bezeichneten Personen bestimmte Vermögensgegenstände seines Nachlasses zu, die den gesamten Nachlass erschöpfen, so kann hierin abweichend von der Auslegungsregel des § 2087 II BGB eine Erbeinsetzung auf den Bruchteil des Vermögens liegen, der den Wert der jeweils zugewandten Gegenstände im Verhältnis zum Gesamtwert des beim Erbfall vorhandenen Vermögens in Verbindung mit einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB entspricht. 2. Bei der Frage, ob eine Erbeinsetzung oder lediglich die Zuwendung eines Vermächtnisses vorliegt, kommt dem Umstand, wer nach dem Willen des Erblassers die Bestattungskosten zu tragen hat, erhebliche Bedeutung zu. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 82/02 | |
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