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Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 27.98 vom 21.10.1999

Rechtsgebiete:VwGO, LGB BW, BBesG, LDO BW, BGB
Schlagworte:Bezüge - Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst
Stichwort:Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Feststellung des Verlustes der Bezüge gemäß § 9 Satz 3 BBesG hat konstitutive Wirkung für die Rückforderung ohne Rücksicht auf die normative Grundlage des geltend gemachten Anspruches.

2. Bei einer Leistungsklage des Dienstherrn gegen den Beamten muß die Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG getroffen sein, wenn der Sachantrag beim Tatsachengericht gestellt wird.

3. Der Beamte kann zur Rückzahlung überzahlter Bezüge auch als Schadenersatz verpflichtet sein, wenn er dem Dienst ohne Genehmigung schuldhaft ferngeblieben ist und darüber hinaus durch eine - weitere - vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten die Zahlung der Bezüge für die Zeit des Fernbleibens bewirkt hat.

Urteil des 2. Senats vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 27.98

I. VG Karlsruhe vom 13.01.1995 - Az.: VG 13 K 2236/93 -
II. VGH Mannheim vom 23.01.1998 - Az.: VGH 4 S 504/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 27.98




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