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Verlust beweglicher Sachen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 20.00 vom 26.09.2001

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung, faktische Enteignung, Verlust beweglicher Sachen, staatlicher Charakter einer schädigenden Maßnahme, Beweisnot und zeitnahe schriftliche Belege aus dem Umkreis des Geschädigten
Stichwort:Verlust beweglicher Sachen
Leitsatz:Eine schädigende Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt vor, wenn der Leiter eines Stasi-Durchsuchungstrupps anlässlich einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung Wertgegenstände zum Zwecke der Devisenbeschaffung in Besitz genommen oder sich selbst eigennützig zugeeignet hat, da die Handlung im engen inneren und äußeren Zusammenhang mit dem staatlichen Durchsuchungsakt steht.

Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i.S.v. § 5 a Abs. 5 EntschG für den Verlust beweglicher Sachen kann auch in Schriftstücken des Geschädigten oder aus seinem Umkreis liegen, sofern sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Schädigung erstellt wurden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 20.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 23.99 vom 18.10.2000

Rechtsgebiete:VermG, EntschG
Schlagworte:Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die Dienststellen der Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung", faktische Enteignung, Verlust beweglicher Sachen, Entschädigungsberechtigung, zeitnaher schriftlicher Beleg.
Stichwort:Verlust beweglicher Sachen
Leitsatz:Leitsätze:

Der Eigentümer einer Münzsammlung und einer Briefmarkensammlung ist Berechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes, wenn diese Sammlungen durch Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in Gewahrsam genommen, der Abteilung Finanzen der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit "zur weiteren Verwendung" übergeben wurden und der weitere Verbleib der Gegenstände der Sammlungen nicht mehr aufklärbar ist.

Ein zeitnaher schriftlicher Beleg i.S.v. § 5 a Abs. 5 EntschG n.F. für den Verlust beweglicher Sachen kann in einem von den Dienststellen des MfS erstellten internen Übernahme-/Übergabeprotokoll liegen.

Urteil des 8. Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 -

I. VG Halle vom 10.12.1998 - Az.: VG A 1 K 325/97 HAL -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 23.99


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