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Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft durch unterlassene Unterrichtung der Patienten

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 76/04 R vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:SGB V, BMV-Ä, EKV-Ä, Ärzte-ZV
Schlagworte:Vertragsärztliche Versorgung, Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft durch unterlassene Unterrichtung der Patienten, Honorarberichtigung, Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung, Rechtmäßigkeit sachlich-rechnerischer Berichtigungen
Stichwort:Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei Umwandlung einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft durch unterlassene Unterrichtung der Patienten
Leitsatz:1. Wandeln Ärzte ihre berufliche Kooperation von einer Gemeinschaftspraxis in eine Praxisgemeinschaft um, müssen sie diesen Wechsel der Rechtsform auch gegenüber den Patienten eindeutig zum Ausdruck bringen.

2. Führen zwei Vertragsärzte nach außen eine Praxisgemeinschaft, behandeln aber die Patienten wie Mitglieder einer Gemeinschaftspraxis, steht ihnen nicht mehr Honorar zu, als wenn sie in einer Gemeinschaftspraxis tätig geworden wären.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 76/04 R




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