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Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs von Marlene D

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 21 U 2654/02 vom 09.08.2002

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs von Marlene D
Stichwort:Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs von Marlene D
Leitsatz:1. Bei einer schwerwiegenden Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs durch die Presse besteht zusätzlich zum Unterlassungsanspruch ein besonderer Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung (hier: Veröffentlichung eines Nacktfotos, das Marlene D darstellen soll).

2. Die Höhe dieses besonderen Anspruchs auf Zahlung einer Entschädigung wegen Verletzung des postmortalen Würdeanspruchs ist in Anwendung von § 287 Abs. 1 ZPO und unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs einerseits und der Pressefreiheit andererseits festzusetzen (hier: Zahlung von jeweils 5.000 EUR durch zwei Presseunternehmen).
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 21 U 2654/02




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