JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei unterbliebener Baumkontrolle
| Rechtsgebiete: | ThürStrG, BGB, GG |
| Schlagworte: | Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei unterbliebener Baumkontrolle |
| Stichwort: | Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei unterbliebener Baumkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Dem Straßenbaulastträger obliegt im Rahmen der in Thüringen hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht (§ 10 ThürStrG) auch die Pflicht, den Straßenverkehr vor herabbrechenden Straßenbäumen zu schützen. In diesem Zusammenhang sind die notwendigen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die bis zur Entfernung eines nicht (mehr) standsicheren Baumes gehen können. Ein Straßenbaum ist dann nicht mehr stand- bzw. bruchsicher, wenn auf Grund einer Schädigung des Baumes die naheliegende Möglichkeit besteht, dass ganze Äste oder der Baum selbst abbrechen und unvermittelt auf die Straße stürzen können. 2. Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (des Straßenbaulastträgers; hier Gemeinde) liegt aber nur dann vor, wenn Anzeichen oder sog. "Gefahrzeichen" bei den erforderlichen Baumkontrollen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf die weitere Gefahr des Abbrechens oder Umfallens (des Baumes) hinweisen. Hätte die auf einer Fäulnis (des Straßenbaumes) beruhende Gefahr bei sorgfältiger und ordnungsgemäßer Baumkontrolle erkannt und ihr mithin (noch) wirksam entgegen gewirkt werden können, ist die auf unterbliebener Kontrolle beruhende Pflichtverletzung (des Straßenbaulastträgers; hier Gemeinde) schuldhaft und begründet eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 818/07 | |
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