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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerletzung der gemeindlichen Planungshoheit. 

Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.99 vom 14.04.2000

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Außenbereichsvorhaben, Verstoß gegen das Bauplanungsrecht, Beseitigungsanordnung, Aufhebungsurteil, Berufung der beigeladenen Gemeinde, materielle Beschwer, Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.
Stichwort:Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.
Leitsatz:Leitsatz:

Gibt das Verwaltungsgericht einer Anfechtungsklage des Bauherrn gegen eine Beseitigungsanordnung der Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung statt, das Vorhaben verstoße nicht gegen das Bauplanungsrecht, so kann die beigeladene Gemeinde unter Hinweis auf ihre Planungshoheit gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.

Urteil des 4. Senats vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 -

I. VG München vom 09.10.1995 - Az.: VG M 1 K 94.487 -
II. VGH München vom 29.06.1999 - Az.: VGH 1 B 95.4059 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.99




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