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Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 U 35/05 vom 23.01.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht, Verlaufs- und Risikoaufklärung auf dem Gebiet der Gynäkologie, Aufklärung über Behandlungsalternativen
Stichwort:Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
Leitsatz:Zur Behebung eines Scheidenprolaps, einer Cystocele (Senkung der vorderen Scheidenwand und des Blasenbodens) sowie einer Rectocele (Vorwölbung der Scheidenhinterwand) stehen unterschiedliche operative Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Heilungschancen zur Wahl (vaginales - abdominales Vorgehen; vordere - hintere Scheidenplastik; Sakropexie bzw. sakrale Kolpopexie; paravaginaler repair).

Über diese Behandlungsalternativen ist die Patientin umfassend aufzuklären. Ihr ist die Wahl der Methode zu überlassen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 U 35/05




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