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Verlesung eines bereits aufgehobenen Bußgeldbescheides

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 669/07 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährung, Verlesung eines bereits aufgehobenen Bußgeldbescheides
Stichwort:Verlesung eines bereits aufgehobenen Bußgeldbescheides
Leitsatz:Wird in der Hauptverhandlung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein bereits von der Verwaltungsbehörde bei Erlass eines neuen Bußgeldbescheides aufgehobener Bußgeldbescheid verlesen, so hindert dies nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung bestimmter späterer Verfahrensverhandlungen, wenn allen Beteiligten klar ist, um welchen Bußgeldbescheid es geht und die Tat, die beiden Bußgeldbescheiden zu Grunde liegt, identisch ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 669/07




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