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Verlesung einer Zeugenaussage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 77/05 vom 19.04.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Verfahrensrüge, Verlesung einer Zeugenaussage, Urkundsbeweis, Vorhalt, Anforderungen an die formelle Rüge
Stichwort:Verlesung einer Zeugenaussage
Leitsatz:Zur ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Verletzung der §§ 251, 261 StPO ist der Vortrag, dass das Beweismittel nicht auf andere Weise als durch Verlesung, z.B. durch Vorhalt in die Hauptverhandlung eingeführt worden sei, nicht erforderlich.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 77/05




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